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Jugendschutz:
Kinder unter 16 Jahren dürfen das Festival nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, oder einem volljährigen Vertreter dessen, besuchen. Im Falle der Vertreterregelung muss eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten mitgeführt werden. Kinder unter 12 Jahren haben unter vorgenannten Bedingungen freien Eintritt.
Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren müssen das Festivalgelände bis 24.00 Uhr verlassen. Der Aufenthalt auf dem Festivalgelände ist danach nur mit einer volljährigen Begleitperson und schriftlicher Erlaubnis mit Ausweiskopie eines Erziehungsberechtigten erlaubt.
Erziehungsbeauftragung.pdf
Der Ausschank von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unterliegt dem JuSchG. § 9.
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